BERLIN (dpa-AFX) - Effektiver Bürokratieabbau kann in Deutschland laut einem neuen Rechtsgutachten auch ohne eine Föderalismusreform gelingen. "Wenn die Bündelung von Aufgaben einen plausiblen Weg zur Leistungssteigerung der öffentlichen Verwaltung eröffnet, so steht dem die Verfassung nicht entgegen", heißt es in dem Gutachten, das der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in Auftrag gegeben hatte.
Das Gremium wollte herausfinden, ob seine jüngsten Vorschläge für weniger Bürokratie verfassungsrechtliche Änderungen erfordern würden. Erstellt hat es David Roth-Isigkeit, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Sparen durch Plattform-Nutzung
Ein sinnvoller Schritt hin zu einheitlicheren und besseren Verfahren wäre es aus Sicht des Gutachters, wenn der Bund eine für die Länder offene Plattform schaffen würde, "die diese auf freiwilliger Basis zur Konfiguration und Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen können". Eine Verpflichtung der Länder, diese zu nutzen, wäre rechtlich angreifbar.
Es würde sich jedoch ohnehin "ein weicher Druck zur Nutzung der Plattform" von Seiten der Länder schon daraus ergeben, dass es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit äußerst unwahrscheinlich wäre, dass ein Land von der vom Bund kostenfrei bereitgestellten und gut funktionierenden Plattformlösung keinen Gebrauch machen würde. Gleichzeitig bestünden bei einem solchen Modell für den Bund Anreize, die Länder durch die Qualität einer solchen Plattform überzeugen zu müssen.
NKR plädiert für Bündelung von Leistungen
Der Nationale Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder setzen sich laut Selbstbeschreibung für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung ein. Anfang Februar hatte der NKR Vorschläge für eine Bündelung von Verwaltungsaufgaben wie etwa der Beantragung des Führerscheins vorgelegt.
Dabei hatte er argumentiert, häufig seien unnötig viele Stellen an Vorgängen beteiligt, was viel Abstimmung nötig mache. Entscheidungsträger aller staatlichen Ebenen sollten sich künftig konsequent die Frage stellen, wo Aufgaben jenseits hergebrachter Zuständigkeiten am besten verortet sein sollten.
"Gerade für Länder und Kommunen liegt in der Bündelung und Teilbündelung von Verwaltungsverfahren enormes Potenzial", sagt NKR-Mitglied Dorothea Störr-Ritter. In der neuen Wahlperiode müssten der digitale Zugang und die zentral gesteuerte Bearbeitung zum Regelfall werden, fordert NKR-Mitglied Malte Spitz./abc/DP/zb