Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen
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Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach
heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung
buchen
20.01.2025 / 18:44 CET/CEST
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Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in
Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen
Wien, 20. Jänner 2025. In dem von Rasperia Trading Limited ("Rasperia")
gegen die STRABAG SE, deren österreichische Kernaktionäre und die
hundertprozentige russische Tochter der Raiffeisen Bank International (RBI),
AO Raiffeisenbank, eingeleiteten Gerichtsverfahren hat ein russisches
Gericht heute sein Urteil verkündet. Es hat entschieden, dass die STRABAG SE
und ihre österreichischen Kernaktionäre EUR 2,044 Milliarden an Rasperia
zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank
vollstreckt werden kann.
Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die
aufschiebende Wirkung hat. Abhängig von weiteren Entwicklungen vor den
russischen Gerichten wird die RBI - in voller Übereinstimmung mit
EU-Sanktionsrecht - in Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur
Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen zu
können.
Die AO Raiffeisenbank wird gemäß IFRS und russischen
Rechnungslegungsstandards für das 4. Quartal 2024 eine Rückstellung buchen.
Nach Vorliegen eines externen Prüfungsurteils würde diese Rückstellung den
heute der Rasperia vom russischen Gericht zugesprochenen Betrag (EUR 2,044
Milliarden) berücksichtigen abzüglich der erwarteten Erlöse aus der
Vollstreckung von Ansprüchen in die österreichischen Vermögenswerte von
Rasperia. Diese bestehen aus 28,5 Millionen STRABAG-SE-Aktien,
einschließlich den damit verbundenen Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und
2023 sowie dem Ausschüttungsanspruch aus einer im März 2024 erfolgten
Kapitalherabsetzung.
In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia
gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien
der STRABAG SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Russische
Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die
Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus sind die
STRABAG-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was
ihre Übertragung derzeit ebenfalls verhindert.
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John P. Carlson, CFA
Head of Group Investor Relations
Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
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