SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) - Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der SolarWorld Aktiengesellschaft
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Emittent / Herausgeber: G&P GmbH & Co.KG / Schlagwort(e): Insolvenz/Anleihe
SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) - Informationen zum Stand des
Insolvenzverfahrens der SolarWorld Aktiengesellschaft
11.06.2024 / 11:39 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der SolarWorld
Aktiengesellschaft.
Einführung
1. Mit dieser Mitteilung informieren die gemeinsamen Vertreter der beiden
Schuldverschreibungen der SolarWorld AG ("Emittentin" oder "SWAG")
* 2014/2019 (WKN A1YDDX / ISIN DE000A1YDDX6) ("2018-1
Schuldverschreibungen") und
* 2014/2019 ("WKN A1YCN1 / ISIN DE000A1YCN14 ") ("2018-2
Schuldverschreibungen" und zusammen mit den 2018-1 Schuldverschreibungen
der "SWAG-Schuldverschreibungen")
die Anleihegläubiger weiter über die sie betreffenden und den gemeinsamen
Vertretern bekannten aktuellen Informationen über das Insolvenzverfahren der
SWAG. Dabei wird insbesondere auf die letzte als DGAP-News vom 29.11.2021
abgegebene gemeinsame Erklärung Bezug genommen.
2. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen auf dem aktuellen
Kenntnisstand der gemeinsamen Vertreter beruhen, insbesondere auf
Berichten des Insolvenzverwalters der SWAG und Kopien der unten
beschriebenen Vereinbarungen. Die gemeinsamen Vertreter haben nur
eingeschränkten Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit dem
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin oder im Zusammenhang
mit dem Insolvenzverfahren bestimmter Tochtergesellschaften der
Emittentin. Insbesondere haben die gemeinsamen Vertreter keinen Zugang
zu vielen Informationen des Insolvenzverfahrens der Emittentin oder
ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich Informationen zu den Kosten
der Insolvenzverfahren, steuerlichen Fragen, sonstiger Bestimmungen und
des Zeitpunkts der Ausschüttungen. Die hier genannten Informationen und
Zahlen können veraltet und/oder unvollständig sein. Die gemeinsamen
Vertreter übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der in dieser
Erklärung enthaltenen Informationen. Der Insolvenzverwalter hat die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung
weder geprüft noch bestätigt.
Ausschüttung an den Security Agent 2021/2022 und 2024
3. Die besicherten Gläubiger der SWAG hatten Ende September 2021 einen
Streit über die Verteilung der Liquidationserlöse beigelegt. In der
Folge wurde ein Betrag in Höhe von ca. 5,6 Mio. Euro, den der Security
Agent hielt, und ein Betrag in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro, den ein
deutsches Gericht hielt und der aus dem Verkauf der Solarworld Americas
Inc. und ihrer Tochtergesellschaften ("SWA") stammt, vom Security Agent
an die besicherten Gläubiger verteilt.
4. Die gemeinsamen Vertreter erhielten aus diesem Vergleich mit dem
besicherten Kreditgeber Debt Invest GmbH ("DIG") einen anteiligen Betrag
der Liquidationserlöse i.H.v. ca. EUR 4,36 Millionen, der sich wie folgt
aufteilt:
* c. EUR 1,13 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der
2018-1-Schuldverschreibungen; und
* c. EUR 3,23 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der
2018-2-Schuldverschreibungen.
Diese Beträge wurden erst im Mai 2024 an die Inhaber der SWAG-Anleihen
verteilt, da die Liquidation der SWA zuvor noch nicht ausreichend weit
vorangeschritten war.
5. Ende März 2024 hat der Insolvenzverwalter EUR 27,72 Millionen an den
Security Agent ausgeschüttet. Zu den Details dazu im Folgenden.
Allgemein
6. Das Ende des Insolvenzverfahrens wird nach Angaben des
Insolvenzverwalters in seinem letzten Zwischenbericht nicht vor Ende
2026 erwartet und das Insolvenzverfahren könnte auch erst zu einem
späteren Zeitpunkt beendet werden. Wie bereits in der DGAP-Mitteilung
der gemeinsamen Vertreter vom 29.11.2021 berichtet, ist das Vermögen der
SWAG zum großen Teil zugunsten der besicherten Gläubiger mit
Sicherungsrechten belastet. Dementsprechend wird erwartet, dass die
Einnahmen für die besicherten Gläubiger fast ausschließlich aus der
Verwertung des besicherten Vermögens resultieren. Die Verwertung des
besicherten Vermögens unterliegt einer Verwertungsvereinbarung zwischen
u.a. dem Insolvenzverwalter und dem Security Agent.
Forderungen der besicherten Finanzgläubiger
7. Die besicherten Finanzgläubiger umfassen die folgenden Forderungen nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Quelle: Insolvenzplan nach 09/2021):
* Die von den Gemeinsamen Vertretern im Namen der Anleihegläubiger
geforderten Ansprüche belaufen sich auf 47,35 Mio. EUR für die Anleihe
2018-1 sowie 0.96 Mio. EUR für Zinsen und 135,2 Mio. EUR für die Anleihe
2018-2 und zusätzlich 2,76 Mio. EUR für die Zinsen zum Zeitpunkt des
Insolvenzantrags.
* Ansprüche, die vom Security Agent im Namen der Kreditgeber des Senior
Facilities Agreement ("SFA") und der SWAG Notes eingereicht wurden,
belaufen sich auf ca. 323,2 Mio. EUR. Dies schließt die von den
Gemeinsamen Vertretern eingereichten Beträge ein, d. h. diese Ansprüche
wurden zweimal eingereicht, erhalten jedoch nur eine Verteilung auf eine
der beiden Forderungen. Dies umfasst auch die SFA-Forderung in Höhe von
ca. 47,7 Mio. EUR, die von DIG an die besicherten Gläubiger übertragen
wurde, sowie die SFA-Forderung in Höhe von ca. 20 Mio. EUR, auf deren
Sicherungsrechte die DIG im Rahmen des Verkaufs von Vermögenswerten an
die SolarWorld Industries GmbH ("SWI") im August 2017 verzichtet hat
(Details siehe unten unter "Übersicht über zu monetarisierende
Vermögenswerte"). Die eingereichte Forderung der SFA-Kreditgeber
abzüglich der ca. 186,3 Mio. EUR SWAG-Schuldverschreibungen, ca. 47,7
Mio. EUR DIG-Forderung und ca. 20 Mio. EUR Verzicht auf Sicherungsrechte
beträgt somit ca. 69,3 Mio. EUR (Stand der Verfahrenseröffnung im August
2017).
* Die für die SWAG-Schuldverschreibungen eingereichten Forderungen sind
für die Ermittlung ihres Anteils an den Ausschüttungen an die
unbesicherten Gläubiger relevant (sobald sie nach dem Insolvenzplan
zugelassen sind). Der Anteil der SWAG-Schuldverschreibungen am
Verwertungserlös des belasteten Vermögens berücksichtigt hingegen auch
die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Zinsen.
8. Die Kreditgeber des Super Senior Facilities Agreement (SSFA) haben im
Rahmen des Asset-Verkaufs an die SWI im August 2017 auf ihre Forderungen
aus dem 50 Millionen Euro SFA verzichtet.
Anmeldungen zur Insolvenztabelle
9. Der Security Agent hat Forderungen der besicherten Finanzgläubiger
i.H.v. ca. EUR 323,2 Mio. EUR aus der sogenannten Parallel Debt zur
Tabelle angemeldet. Parallel dazu haben die besicherten Finanzgläubiger
ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Weder die Anmeldung
des Security Agent noch die Anmeldung der besicherten Finanzgläubiger
waren bisher zur Insolvenztabelle festgestellt worden, da der
Insolvenzverwalter der Feststellung widersprochen hatte.
10. Der Insolvenzverwalter, der Security Agent und die besicherten
Gläubiger haben sich im März 2024 darauf verständigt, dass der
Insolvenzverwalter seinen Widerspruch gegen die Anmeldung des Security
Agent zurücknimmt. Im Gegenzug haben die besicherten Gläubiger ihre
Anmeldungen zur Insolvenztabelle zurückgenommen.
Übersicht über die Liquidationserlöse
11. Die gemeinsamen Vertreter haben den Berichten der Insolvenzverwalter
entnommen, dass ein erheblicher Teil der Vermögenswerte der SWAG im
Laufe des Insolvenzverfahrens veräußert wurde (wie weiter unten
ausgeführt) und dass der Insolvenzverwalter der SWAG infolge dieser
Verkäufe erhebliche Beträge erhalten hat. Nach Abflüssen betrug der
Kassenstand der SWAG zum Stand Oktober 2022 (wie bereits im November
2021) ca. 50 Mio. EUR. ). Dieser Betrag stammt im Wesentlichen aus der
Verwertung besicherten Vermögens. Gemäß der Verwertungsvereinbarung
erhält der Insolvenzverwalter Massekostenbeiträge für die Ermittlung und
Verwertung der belasteten Vermögenswerte. Darüber hinaus erhält der
Insolvenzverwalter die Erstattung der im Zusammenhang mit der Verwertung
der Sicherheit entstandenen und noch nicht bezahlten Auslagen. Dadurch
kann sich der Betrag, der zur Verteilung an die besicherten Gläubiger
zur Verfügung steht, erheblich reduzieren. Der verbleibende Betrag wurde
u. a. für erhebliche Rückstellungen, u.a. Steuerrückstellungen und
Rückstellungen für mögliche Rückzahlungen von Vorschüssen durch
bestimmte Parteien einbehalten. Ein Teil dieser Rückstellungen konnte
seit November 2021 aufgelöst werden, u.a. insoweit Betriebsprüfungen
abgeschlossen wurden, so dass die Verwaltung Ende März 2024 eine
Ausschüttung von Verwertungserlösen an den Security Agent i.H.v. EUR
27,72 Millionen vorgenommen hat.
12. Dieser Betrag i.H.v. EUR 27,72 Millionen setzt sich wie folgt
zusammen:
* EUR 20 Millionen sind den ca. EUR 50 Millionen Verwertungserlösen
entnommen, die im vorstehenden Absatz erwähnt werden.
* Die restlichen EUR 7,7 Millionen entfallen auf eine Verteilung aus dem
Insolvenzverfahren der SWI an die SWAG im Jahr 2023. Zur SWI wird auf
die DGAP-Mitteilung der gemeinsamen Vertreter vom 29.11.2021 Bezug
genommen (siehe dort unter "Verkauf von Vermögenswerten an die SWI").
* Von den EUR 20 Millionen entfällt ein geringer Teil auf Erlöse im
Zusammenhang mit der SWA, da die Verwaltung weiter Rückstellungen für
Kosten und etwaige Risiken bildet, die vor Abschluss der Liquidation der
SWAG US-Gesellschaften und der Betriebsprüfung nicht zu 100%
ausgeschlossen werden können, sowie für Verwertungskosten.
13. Der Security Agent und die Insolvenzverwaltung beabsichtigten sich im
Laufe des Jahres 2024 dazu zu beraten, ob, wann und welcher Höhe weitere
Verwertungserlöse an den Security Agent ausgeschüttet werden können,
beispielsweise weil die Liquidation der US-Gesellschaften abgeschlossen
und weitere Rückstellungen frei geworden sind.
Verteilung der EUR 27,7 Millionen an die besicherten Gläubiger
14. Die gemeinsamen Vertreter werden aus der Ausschüttung der EUR 27,7
Millionen einen anteiligen Betrag i.H.v. ca. EUR 19 Millionen erhalten:
15. Davon entfallen, nach Abzug von Kosten, voraussichtlich auf die beiden
Anleihen:
* Ca. EUR 4,9 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der
2018-1-Schuldverschreibungen; und
* Ca. EUR 14,1 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der
2018-2-Schuldverschreibungen.
16. Diese Beträge kommen zu den oben genannten EUR 4,36 Millionen EUR
hinzu, so dass insgesamt in etwa die folgenden Beträge an die
Anleihegläubiger ausgeschüttet werden:
* Ca. EUR 6,1 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der
2018-1-Schuldverschreibungen; und
* Ca. EUR 17,3 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der
2018-2-Schuldverschreibungen.
* In den Gläubigerabstimmungen ohne Versammlung vom 09. bis 13. September
2021 haben die Anleihegläubiger unter TOP 2 die Vergütung sowie
Auslagenerstattung der beiden gemeinsamen Vertreter geregelt. Zum Teil
wurden und werden Vergütung und Auslagen vom Insolvenzverwalter
erstattet. Die beiden gemeinsamen Vertreter werden offene
Vergütungsansprüche sowie Auslagen gem. der Beschlussfeststellung der
Gläubiger von den erhaltenen Beträgen einbehalten.
* Die gemeinsamen Vertreter der beiden Anleihen bereiten eine Auszahlung
der verbleibenden Beträge an die Anleihegläubiger vor. Details zum
Ablauf dieser weiteren Zwischenausschüttung werden in einer separaten
Erklärung veröffentlicht.
Übersicht über zu monetarisierende Vermögenswerte
17. Die gemeinsamen Vertreter entnehmen dem Bericht des
Insolvenzverwalters vom Oktober 2023, dass unter anderem folgende
belastete Vermögenswerte möglicherweise noch liquidiert werden können
und - allerdings nur soweit Sicherungsrechte bestehen - vorrangig an die
besicherten Gläubiger ausgekehrt werden könnten:
* Vinci/ Burkina Faso Forderungen in Höhe von ca. 14 Millionen Euro gegen
den JV-Partner Vinci aus der Entwicklung eines Solarparks in Burkina
Faso, der an den Kunden Simplified geliefert wurde. Vinci hält die
fällige Zahlung mit der Begründung zurück, dass SWAG nicht in der Lage
sei, ihre 25-jährige Garantieverpflichtung zu erfüllen. Der erste Erlös
in Höhe von 1 Mio. EUR (ohne Rückforderungskosten) geht an SWAG, der
nächste in Höhe von 4 Mio. Euro an SWIT, der Rest (falls vorhanden) an
die besicherten Gläubiger. Hierzu wurden seit einiger Zeit
Vergleichsangebote ausgetauscht. Ein Vergleich, der den besicherten
Gläubigern in Kürze eine Auszahlung der Verwaltung an den Agenten über
EUR 1,5 Mio. bringen würde, steht nun kurz vor dem Abschluss.
* Die Anteile an der Solarparc GmbH und den damit verbundenen
Vermögenswerten und Unternehmen wurden verkauft und die Zahlung (~ EUR 7
Millionen) muss von der SolarWorld Industries Sachsen GmbH eingefordert
werden.
* Was den Verkauf von Vermögenswerten an die SWI angeht gab es im Jahr
2023 eine erhebliche Ausschüttung an die SWAG auf die im Verfahren über
das Vermögen der SWI angemeldeten und festgestellten Forderungen, die
der Verwalter i.H.v. EUR 7,7 Mio. an den Security Agent ausgeschüttet
hat. Zu Details zu diesem Sachverhalt wird auf die DGAP-Mitteilung vom
29.11.2021 verwiesen (dort unter "Verkauf von Vermögenswerten an die
SWI"). Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWI wurden zugunsten
der SWAG Forderungen über ca. 8,8 Millionen Euro sowie weitere 2,6
Millionen Euro für den Ausfall festgestellt. Auf die genannten
festgestellten Forderungen wurden Auszahlungen geleistet, von denen EUR
7,7 Mio. Ende März 2024 als Teil der EUR 27,7 Mio. an den Security Agent
gezahlt wurden. Das Insolvenzgericht hat in diesem Insolvenzverfahren
zur Anmeldung nachrangiger Forderungen aufgefordert, so dass im weiteren
Verlauf Ausschüttungen auf Zinsen auf die angemeldeten Forderungen
erwartet werden können, die dann durch den Insolvenzverwalter an den
Security Agent ausgeschüttet werden.
* Klagen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Dezember 2020 beim
Landgericht Bonn eingereicht. Inzwischen wurde bereits mehrfach mündlich
verhandelt.
* Die Liquidation der US-Gesellschaften (SWA) steht kurz vor dem
Abschluss. Für die besicherten Gläubiger sind - über die von dem
Insolvenzverwalter bereits vereinnahmten Erlöse hinaus - keine weiteren
Erlöse zu erwarten.
Bei Rückfragen stehen One Square für die G&P GmbH & Co. KG (
solarworld@onesquareadvisors.com) für die Anleihe WKN A1YCN1 bzw. Herr
Rechtsanwalt Alexander Elsmann ( info@rechtsanwalt-elsmann.de) für die
Anleihe WKN A1YDDX selbstverständlich zur Verfügung.
Kontakt
G&P GmbH & Co. KG
Theatinerstr. 36
80333 München
Rechtsanwalt Alexander Elsmann
Grafenberger Allee 120
40237 Düsseldorf
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