Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland als unvereinbar mit den bestehenden internationalen Regelungen bezeichnet. Laut dem 13-köpfigen Gremium, dass die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen überwacht, hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet. Zudem beharrt der INCB darauf, dass ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 vorschreibe, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere als medizinische Zwecke gesetzlich verboten sein müsse und völkerrechtlich nicht möglich ist.
Wichtiger Termin voraus
Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen. Kritik an der Legalisierung hagelt es im Vorfeld bereits aus den Reihen der CDU/CSU, die ebenfalls argumentieren, dass eine Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht verstoße.
Das machen die Cannabis-Aktien
Das Interesse an der Cannabis-Legalisierung und die sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen weltweit, einschließlich der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und das kritische Feedback des UN-Drogenkontrollrats, stellen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für den Cannabis-Markt und seine Akteure dar. Die Mitteilung des INCB hatte zunächst unterschiedliche Auswirkungen auf den Cannabis-Aktienmarkt.
Die Aktie von Cantourage musste dabei einen Kursrückgang von rund drei Prozent verkraften, während die Canopy-Growth-Aktie vorbörslich einen Rückgang um 0,6 Prozent verbuchte. Im Gegensatz dazu konnte die Synbiotic-Aktie einen Anstieg um 2,5 Prozent verzeichnen (mit Material von dpa-AFX).
von Jan-Paul Fóri