Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola eingeleitet. Der Vorwurf lautet, dass das Unternehmen durch seine Rabattgestaltung den Wettbewerb im deutschen Lebensmitteleinzelhandel beeinträchtigt. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen hohe Strafen für das traditionsreiche US-Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Tochtergesellschaft Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eröffnet. Der Verdacht besteht darin, dass das Unternehmen durch seine Rabattgestaltung im deutschen Lebensmitteleinzelhandel andere Unternehmen behindert und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Die Behörde wird nun prüfen, ob Coca-Cola eine marktbeherrschende Stellung im Markt für Softdrinks hat und ob das Unternehmen bestimmte kartellrechtliche Vorgaben erfüllen muss. Dabei liegt der Fokus auf der Überprüfung, ob die von Coca-Cola geforderten Konditionen im Einzelhandel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Druck auf Einzelhändler?
Des Weiteren wird untersucht, ob Coca-Cola unzulässigen Druck auf Einzelhändler ausgeübt hat, um die gesamte Produktpalette abzunehmen, zu platzieren und zu bewerben. Dies könnte bedeuten, dass andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt wurden.
Auswirkungen und Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen dem Konzern hohe Strafen. Coca-Cola selbst hat noch nicht auf die Untersuchung reagiert, betont jedoch seine Verpflichtung zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt wird erwartet.
Das macht die Coca-Cola-Aktie
Die Coca-Cola-Aktie notiert im vorbörslichen US-Handel mit einem Minus von 0,2 Prozent quasi unverändert. Das Papier konnte sich von den jüngsten Tiefs im Bereich der 52-Dollar-Marke absetzen und notiert aktuell bei rund 57 Dollar. Auf Jahressicht hat der Aktienkurs jedoch rund zehn Prozent eingebüßt (mit Material von dpa-AFX).
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Autor Tim Thiemann hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: The Coca-Cola Company.