21.8.2023 14:18:00 | Quelle: Der Aktionär | Lesedauer etwa 2 min.Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines m��glichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegr��ndung werde schriftlich ergehen, und die Kl��gerin m��sse die Kosten f��r das Verfahren tragen, verk��ndete die Richterin in dem Zivilprozess. Bei diesem Fall dreht es sich um den Corona-Impfstoff von Astrazeneca.Das Urteil ist noch nicht rechtskr��ftig. Der Anwalt der Frau k��ndigte an, in die n��chste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil". Die Kl��gerin von "einem Schlag ins Gesicht f��r alle Betroffenen"."Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte die Kl��gerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verst��ndlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutma��lichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend ��ber Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage gekl��rt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war".Die 33 Jahre alte Kl��gerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im M��rz 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen "B��rendienst" f��r die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Kl��gerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere L��nder zu lange an Astranzeneca als Impfstoff festgehalten. Sie f��rchte, dass ihr Fall erst vom Europ��ischen Gerichtshof entschieden werde.F��r die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zust��ndig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.(Mit Material von dpa-AFX)
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